Auflassung der Grabstätten in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz
Meldung vom 10. November 2025,
Allgemein
Die Gemeinde Schlangen informiert
Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2026 auflassen:
– Reihengräber, die 1995 oder früher angelegt wurden, sowie
– Urnen- Reihengräber, die 2000 oder eher angelegt wurden.
Grabschmuck, – steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2025 abgeräumt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Quelle: Gemeinde Schlangen











