Die Gemeinde Schlangen informiert

Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2026 auflassen:
– Reihengräber, die 1995 oder früher angelegt wurden, sowie
– Urnen- Reihengräber, die 2000 oder eher angelegt wurden.
Grabschmuck, – steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2025 abgeräumt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Quelle: Gemeinde Schlangen