Die Gemeinde Schlangen informiert

Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2025 auflassen:
– Reihengräber, die 1994 oder früher angelegt wurden, sowie
– Urnen- Reihengräber, die 1999 oder eher angelegt wurden.
Grabschmuck, – steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2024
abgeräumt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Quelle: Gemeinde Schlangen