Auflassung der Grabstätten in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz
Meldung vom 12. Dezember 2024,
Allgemein
Die Gemeinde Schlangen informiert
Gemäß der gültigen Friedhofssatzung wird die Gemeinde Schlangen folgende Grabstätten wegen Ablaufs der Ruhefrist zum 1. Januar 2025 auflassen:
– Reihengräber, die 1994 oder früher angelegt wurden, sowie
– Urnen- Reihengräber, die 1999 oder eher angelegt wurden.
Grabschmuck, – steine und sonstige Dekorationen und Zubehör müssen bis zum 31.12.2024
abgeräumt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Quelle: Gemeinde Schlangen





