Ehrenamtliche spielen in Vereinen eine große Rolle und sind unerlässlich. Sie unterstützen und engagieren sich unter anderem im Vorstand und im Vereinsleben. Darüber hinaus tragen sie häufig Verantwortung für die minderjährigen Mitglieder des Vereins. Kinder und Jugendliche werden in der Vereinsarbeit mehrdimensional in ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren sozialen Kontakten und ihrer Entwicklung für Engagement gefördert.

Ein Hauptziel in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Aus diesem Grund muss sowohl in der Vereinstätigkeit als auch in allen anderen Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Lebens sichergestellt werden, dass Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, dafür geeignet sind, mögliche Gefährdungen zu erkennen und das körperliche, geistige sowie seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Um den Kinderschutz in der Institution und dem Verein zu gewährleisten, ist die Überprüfung von erweiterten Führungszeugnissen ein notwendiger Schritt. Dies wird seit 2012 gesetzlich durch den § 72 a SGB VIII geregelt.

In Kreis- und Stadtgebiet Paderborn gilt zu diesem Paragraphen eine einheitliche Vereinbarung, die gemeinsam zwischen den Jugendämtern in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Dekanat Büren-Delbrück, dem Dekanat Paderborn, dem Jugendreferat des Evangelischen Kirchenkreises und dem Kreissportbund erarbeitet worden ist.

Das Jugendamt der Stadt Paderborn lädt herzlich zu Informationsveranstaltungen zum Thema präventiver Kinderschutz im Ehrenamt und der damit verbundenen Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse ein. Während der Veranstaltungen wird ein Bewusstsein für das Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung geschaffen sowie die Strukturen des Jugendamtes und die Arbeit im Kinderschutz aufgezeigt.

Wann ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen gesichert? Was sind Anzeichen für eine drohende Kindeswohlgefährdung? Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die Bedeutung des Kinderschutzes vor körperlicher und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt. Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Ein sensibler Blick für den Kinderschutz im Verein ist wichtig für ein sicheres Miteinander. So wird das Verfahren gemäß § 72 a SGB VIII zur Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Vereine erläutert. Alle Interessierten der freien Jugendhilfe sowie ehren- und nebenamtlich Tätige in Vereinen im Paderborner Stadtgebiet können sich zu folgenden Terminen anmelden.

Mittwoch, 27.11.2024 von 18.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch, 19.03.2025 von 18.00 bis 19.30 Uhr

Die Anmeldung zu den Infoveranstaltungen ist unter folgendem Link möglich:

www.paderborn.de/kindesschutz-im-ehrenamt

Unter diesem Link sind zudem weitere Informationen rund um den § 72 a SGB VIII und den Kinderschutz zu finden.

Das Team des Kinder- und Jugendbüros und des Bildungsbüros Kind & Ko freut sich auf eine rege Teilnahme.

 

Quelle: Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing