Ordnungsamt kontrolliert verstärkt vor Ort

Osterfeuer sind in Deutschland die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch dieses Jahr im Paderborner Stadtgebiet die traditionellen Feuer wieder brennen werden, lassen die dafür allmählich entstehenden Haufen an manchen Orten erkennen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch auch, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen zur illegalen Müllverbrennung genutzt wird. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen. Die Feuerwehr Paderborn, das Amt für Umweltschutz und Grünflächen sowie das Ordnungsamt der Stadt Paderborn weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen haben.

Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört beispielsweise, dass zu Gebäuden und Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden muss. Es darf kein stärkerer Funkenflug entstehen und das Feuer muss ständig und bis zum Erlöschen der Glut von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden.

In den Feuern verbrennen – je nach Lagerdauer des Brennmaterials – oft auch zahlreiche Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte der Haufen erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden. Zudem sollten bereits länger liegende Haufen umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht.

Die Teilnehmenden sollten gemeinsam darauf achten, dass Osterfeuer ihrem Ursprung entsprechend abgebrannt werden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen.

Das Ordnungsamt wird am Osterwochenende verstärkt Kontrollen vor Ort durchführen. Es weist darauf hin, dass aus diesem Grund Osterfeuer im Stadtgebiet von Paderborn bis spätestens zwei Wochen vor dem Ostersamstag angemeldet werden müssen. Bei festgestellten Verstößen beim Abbrennen des Feuers kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder das Feuer untersagt werden. Wer ein Osterfeuer anmelden möchte, kann dies online unter www.paderborn.de/Osterfeuer tun. Unter Tel. (0 52 51) 88 12299 sind ebenfalls Anmeldungen möglich.

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Quelle: Stadt Paderborn