Durchfahrerlaubnisse online beantragen

Von Samstag, 26. Juli, bis Sonntag, 3. August, werden große Teile der Paderborner Innenstadt anlässlich des Liborifestes für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Diese Sperrungen sind erforderlich, um Amok- und Terroranschlägen mittels Fahrzeugen vorzubeugen. Hierfür werden teilweise Straßen komplett gesperrt und mit Hilfe von technischen Sperren gesichert.

Um Zufahrten für beispielsweise Anwohner*innen, Beschäftigte der dortigen Einrichtungen und Betriebe usw. zu gewährleisten, wird es neben den Vollsperrungen auch Straßen mit mobilen Zufahrtsperren geben. An eben diesen Straßen wird ein seitens des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing beauftragtes Sicherheitsunternehmen die Durchfahrt durch diese Zufahrtssperren regeln. Eine Übersichtskarte des gesperrten Bereichs steht unter www.paderborn.de/durchfahrerlaubnis zur Einsicht bereit.

Anwohner*innen wird eine Durchfahrt nach vorheriger Prüfung eines Lichtbildausweises mit vermerkter Wohnanschrift der Person ermöglicht. Alle weiteren zur Einfahrt berechtigten Personen sollten rechtzeitig vorab eine entsprechende Durchfahrgenehmigung beantragen. Der Antragsvordruck ist unter www.paderborn.de/durchfahrerlaubnis abrufbar. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden ist mit einer Genehmigung des Antrages frühestens einen Tag nach Antragstellung zu rechnen, sofern der Antrag bis um 12 Uhr vorliegt.

Liefertätigkeiten in der Paderborner Innenstadt sind mit Ausnahme des Bereichs rund um den Pottmarkt täglich von 6 Uhr bis 10.30 Uhr möglich. Durchfahrgenehmigungen für Liefertätigkeiten werden nicht ausgestellt. Im Bereich des Pottmarktes werden die Zufahrtssperren aufgrund der deutlich früheren Öffnungszeiten des Marktes bereits um 8.30 Uhr geschlossen.

Für den Fall einer kurzfristig notwendigen Zufahrt (beispielsweise bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Rohrverstopfungen etc.) ist aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden mit Wartezeiten an der Zufahrtssperre zu rechnen.

Zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes werden die im Antragsformular eingetragenen Daten unter anderem an die Kreispolizeibehörde Paderborn zur Prüfung übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind dem Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welches am Anfang des Online-Formulares einsehbar ist, zu entnehmen.

Für Rückfragen steht das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing unter Tel. (0 52 51) 88-11261 oder per E-Mail an presse@paderborn.de zur Verfügung.

Bild: Für die Liboritage können bereits jetzt beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing der Stadt Paderborn Durchfahrgenehmigungen für die mobilen Sperrstellen beantragt werden, Bildrechte: Stadt Paderborn

Quelle: Stadt Paderborn