Was muss an den Tagen beachtet werden?

Kreis Paderborn (krpb). Der November steht bevor und so auch drei anstehende „Stille Feiertage.“ Doch diese Feiertage unterscheiden sich von den Anderen – denn feiern ist untersagt. An Allerheiligen (1. November), am Volktrauertag (17. November) und an Totensonntag (24. November) müssen die landesgesetzlichen Regelungen des Landes NRW beachtet werden, ansonsten ist mit Strafen zu rechnen. Darauf macht das Ordnungsamt des Kreises Paderborn aufmerksam.

Nach der Verordnung des Landes NRW sind am Volkstrauertag folgende Veranstaltungen von 5 Uhr bis 13 Uhr verboten: Märkte und gewerbliche Veranstaltungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen sowie Volksfeste und Freizeitanlagen mit Tanz oder artistischen Darbietungen sowie der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten. Von 5 Uhr bis 18 Uhr sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen sowie Tanz untersagt.

An Allerheiligen und an Totensonntag gelten die gleichen Regelungen, allerdingsgelten alle genannten Regelungen von von 5 Uhr bis 18 Uhr.

Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer bis zu 1000 Euro hohen Geldstrafegeahndet werden. Von dem gesetzlichen Verbot ausgeschlossen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.

 

Quelle: Kreis Paderborn (krpb)