Donnerstag, den 16.04.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er sei ggü. seiner Ehefrau A, die sich von ihm habe trennen wollen und die aus der gemeinsamen Wohnung in Schlangen habe ausziehen wollen, im Oktober 2025 bei drei Gelegenheiten übergriffig geworden:

  • Der Angeklagte habe seine in einem getrennten Raum schlafende Ehefrau im Flur der Wohnung abgefangen, habe sie in bewusst ehrverletzender Weise als „Schlampe“ bezeichnet und habe ihr gedroht, sie im Falle einer Trennung umzubringen. Weiter habe er die Zeugin an deren Arm gefasst und sie ins Schlafzimmer gezerrt. Dort habe er ihr mit der Faust gegen die linke Körperhälfte, insbesondere die linke Schulter und linke Hüfte geschlagen.
  • Zwei Tage später habe der Angeklagte seine Ehefrau gewaltsam am Betreten der Wohnung gehindert, habe sie wiederum als „Schlampe“ bezeichnet und habe ihr vorgeworfen, sie würde sich anderen Männern vergnügen.
  • Rund zwei Wochen später habe der Angeklagte die Zeugin W. zunächst im Badezimmer körperlich misshandelt, habe ihr mit einem Messer eine stark blutende Verletzung am Unterarm zugefügt, habe sie dann an beiden Füßen ins Schlafzimmer gezogen und habe sie dort schließlich zweimal vergewaltigt.

Quelle: Landgericht Detmold