Auflassung von Grabstätten auf den Friedhöfen in der Gemeinde Schlangen
Meldung vom 13. Dezember 2023,
Allgemein
Gemäß § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung für die Friedhöfe in der Gemeinde Schlangen vom 15.12.2011 werden folgende Reihengrabstätten wegen Ablaufs der satzungsgemäßen Ruhefrist zum 01.01.2024 aufgelassen:
a) Ortsteil Schlangen, Schützenstraße
Reihengräber, die 1993 oder eher angelegt wurden und Urnen-Reihengräber, die 1998 oder eher angelegt wurden.
Zusätzlich werden folgende Gräber aufgelassen:
Hedwig und Ernst Kuhn, Abt. NT, III, F6 URW, Grabstätte 013
Barbara Hoch und Hans Völkl, AT, k. A, k. A., Grabstätte 013
Frieda und Herbert Weißbach, Abt. A, 01, 01, Grabstätte 397-398
b) Ortsteil Kohlstädt, In der Rote
Reihengräber, die 1993 oder eher angelegt wurden und Urnen-Reihengräber, die 1998 oder eher angelegt wurden.
Zusätzlich werden folgende Gräber aufgelassen: Erika Halle, Abt. F08, WG, k.A., Grabstätte 069-070
c) Ortsteil Oesterholz, Zur Kammersenne
Reihengräber, die 1993 oder eher angelegt wurden und Urnen-Reihengräber, die 1998 oder eher angelegt wurden.
Die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine und/oder Einfassungen sind bis zum 31.12.2023 abzuräumen.
Die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Grabschmuck und sonstiges Grabzubehör müssen bis zum 31.12.2023 abgeräumt sein, andernfalls gehen diese Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Schlangen über.
Quelle: Gemeinde Schlangen