Verlängerung der Maßnahme bis zum 29. Februar 2024.

Die Mitarbeitenden der Fa. Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren führen seit Juli 2023 die freiwillige Befragung zur Hundebestandsaufnahme in Paderborn durch. Dies erfolgt wochentags in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr.

Aufgrund von personellen Engpässen wird diese Maßnahme bis zum 29. Februar 2024 verlängert.

Bislang wurden 60 Prozent der Haushalte aufgesucht, wodurch die Anzahl der zu versteuernden Hunde um 10 Prozent auf gut 8.000 angewachsen ist.

Die Stadt Paderborn überprüft aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehaltenden, die ihre Hunde ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet haben, den Hundebestand.
Die betreffenden Personen besitzen eine Legitimation der Stadt Paderborn und führen eine freiwillige Befragung an der Wohnungs-/Haustür durch. Die Wohnung wird nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Werden im Rahmen der Befragung bislang nicht angemeldete Hunde festgestellt, werden die Grundlagen für die Steuerfestsetzung durch die Stadt Paderborn, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, ermittelt. In den Fällen, in denen keine genauen Nachweise erbracht werden können, die den Beginn der Hundehaltung dokumentieren, kann die Steuer rückwirkend erhoben werden.

Daher empfiehlt die Stadt Paderborn ihren Bürger*innen umgehend, noch nicht erfasste Hunde über die Internetseite der Stadt Paderborn, Rathaus, Service-Portal „meinDigiPort“ unter der Rubrik Hunde (An-, Um- und Abmeldung) anzumelden. Dort sind auch weitere Informationen zum Thema Hundesteuer zu finden.

Bei Fragen zum Thema Hundesteuer in der Stadt Paderborn können sich die Bürger*innen unter der Rufnummer 05251-881-1023 erkundigen oder sich per E-Mail an Frau Hohrat, E-Mail c.hohrath@paderborn.de, wenden.

 

Bildrechte: Stadt Paderborn

Quelle: Stadt Paderborn Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing