Im Ehrenamt des städtischen Jugendamtes

Ehrenamtliche spielen in Vereinen eine große Rolle und sind unerlässlich; sie unterstützen und engagieren sich unter anderem im Vorstand und im Vereinsleben. Darüber hinaus tragen sie häufig Verantwortung für die minderjährigen Mitglieder des Vereins. Kinder und Jugendliche werden in der Vereinsarbeit mehrdimensional in ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren sozialen Kontakten und ihrer Entwicklung für Engagement gefördert. Gefahren, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlbefinden betreffen, können sie oft noch nicht ausreichend einschätzen und sich nicht selbst davor schützen und sind dahingehend besonders schutzbedürftig. Daher muss sowohl in der Vereinstätigkeit als auch in allen anderen Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Lebens sichergestellt werden, dass Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, dafür geeignet sind, mögliche Gefährdungen zu erkennen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken. 

Um den Kinderschutz in der Institution und dem Verein zu gewährleisten, ist die Überprüfung von erweiterten Führungszeugnissen ein notwendiger Schritt. Dies wird seit 2012 gesetzlich durch den § 72 a SGB VIII geregelt. 

In Kreis- und Stadtgebiet Paderborn gilt zu diesem Paragraphen eine einheitliche Vereinbarung, die gemeinsam zwischen den Jugendämtern in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem Dekanat Büren-Delbrück, dem Dekanat Paderborn, dem Jugendreferat des Evangelischen Kirchenkreises und dem Kreissportbund erarbeitet worden ist.

In einer digitalen Informationsveranstaltung möchte das Jugendamt der Stadt Paderborn der freien Jugendhilfe und den Vereinen die Bedeutung des Paragraphen und die Umsetzung der Vereinbarung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen näherbringen. 

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Paderborn lädt daher in Kooperation mit dem Bildungsbüro Kind & Ko in diesem Herbst herzlich zu Informationsveranstaltungen zum Thema präventiver Kinderschutz im Ehrenamt und der damit verbundenen Einsichtnahme der Führungszeugnisse im Ehrenamt ein. Während der Veranstaltungen wird ein Bewusstsein für das Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung geschaffen sowie die Strukturen des Jugendamtes und die Arbeit im Kinderschutz aufgezeigt. 

 

Wann ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen gesichert? Was sind Anzeichen für eine drohende Kindeswohlgefährdung? 

Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die Bedeutung des Kinderschutzes vor körperlicher und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt. Ein sensibler Blick für den Kinderschutz im Verein ist wichtig für ein sicheres Miteinander. So wird das Verfahren gemäß § 72 a SGB VIII zur Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen und die Möglichkeit der Umsetzung des Regensburger Modells (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) für Vereine erklärt.

Alle Interessierten der freien Jugendhilfe sowie ehren- und nebenamtlich Tätige in Vereinen im Paderborner Stadtgebiet können sich zu folgenden Terminen anmelden.

Mittwoch, den 6. September, von 18.00 bis 19.30 Uhr

Dienstag, den 7. November, von 18.00 bis 19.30 Uhr

 

Quelle: Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing