Bei Schnee und Eis greifen verschiedene Regelungen zur Räum- und Streupflicht.

Ab wieviel Uhr muss morgens der Gehweg frei geräumt sein? Und darf man wirklich jederzeit Salz streuen? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger, sobald der erste Schnee fällt oder Eisglätte für schwierige Straßenverhältnisse sorgt. Die Stadt Bad Lippspringe hat deshalb die wichtigsten Regelungen für die kommenden Monate zusammengefasst. 

„Die allgemeine Räum- und Streupflicht beginnt morgens um 7.00 Uhr und endet abends um 20.00 Uhr. Während dieser Zeit müssen Grundstückseigentümer die Bürgersteige und Gehwege vor ihren Grundstücken, die Überwege und einen Zugang zu ihrem Grundstück in einer Breite von mindestens 1,20 Metern freihalten“, erläutert Ordnungsamtsleiter David Tyler. Anschließend sollten die Wege mit Split, Sand oder Asche bestreut werden, um die Rutschgefahr zu verringern. Was Viele nicht wissen: Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur bei Eisregen oder ähnlichen Extremsituationen verwendet werden, da das Salz die Pflanzen in der Umgebung schädigt.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Sonderfälle, die oft für Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern sorgen. So greift die Räum- und Streupflicht beispielsweise auch dann, wenn zwischen dem Grundstück und dem Gehweg eine öffentliche Grünfläche oder ein Parkstreifen liegt. Wasserführende Einrichtungen wie Straßeneinläufe, Sinkkästen und Hydranten sind ebenfalls frei zu halten. Bei geteilten Rad- und Fußwegen ist der Grundstückseigentümer nur für den Gehweg verantwortlich. Handelt es sich dagegen um einen kombinierten Rad- und Fußweg, muss der Anlieger beide Bereiche von Schnee und Eis befreien.

Unterstützung beim Winterdienst bekommen die Bürgerinnen und Bürger vom städtischen Baubetriebshof. Dessen Mitarbeiter sind von November bis März täglich von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Bereitschaftsdienst. Bei Bedarf räumen und streuen sie die Gemeindestraßen, die Radwege, die Gehwege entlang städtischer Grundstücke, Kindertagesstätten, öffentlicher Spielplätze und alle Fußgänger-Überwege mit Ampeln und Zebrastreifen. „Die Priorität liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen sowie auf besonders gefährlichen und viel genutzten Strecken“, so Bauhofleiter Guido Krieger, der eine wichtige Bitte hat: „Es wäre toll, wenn alle Grundstücks-eigentümer den geräumten Schnee auf dem Gehwegrand am Bordstein lagern und nicht auf der Straße. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Räumfahrzeuge den Schnee zurück auf den Bürgersteig schieben und die Bürgerinnen und Bürger erneut zur Schneeschaufel greifen müssen.“

Alle Regelungen zum Winterdienst können in der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Lippspringe unter www.bad-lippspringe.de im Bereich Rathaus – Ortsrecht nachgelesen werden. Wer kein Zugriff auf das Internet hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung erkundigen, wenn er oder sie diesbezüglich Fragen hat.

 

Quelle: Stadt Bad Lippspringe