Land NRW stellt Kommunen 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land NRW den Kommunen 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die finanziellen Mehrbelastungen der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation abzufedern. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage können für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Einzelpersonen bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, beispielsweise Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Honorarausgaben für Fachkräfte.

Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw zum Stärkungspakt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Interessierte Einrichtungen können mit dem Vordruck „Bedarfsmeldung“ noch bis Mittwoch, 31. Mai, einen Antrag unter der E-Mail-Anschrift staerkungspakt@paderborn.de  einreichen. Anschließend werden die Einrichtungen entsprechend informiert. Im Anschluss müssen Verwendungsnachweise erbracht werden.

Einzelpersonen können den Antrag auch formlos stellen und wenden sich dazu an das Sozialamt: Frau Motz, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn oder telefonisch unter 05251 – 8815056.

 

 Bildrechte: Stadt Paderborn