Kreis Paderborn (krpb). Europa hat die Wahl: Von Freitag, 6. bis Sonntag, 9. Juni 2024  wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland finden die Wahlen am Sonntag, 9. Juni statt. Im Kreis Paderborn können 238.030 Bürgerinnen und Bürger – Stand 28.04.2024 – ihre Stimme abgeben.

Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament gewählt. Deutschland kann insgesamt 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden. Das EU-Parlament in Straßburg vertritt die Interessen von über 451 Millionen Menschen. Was dort entschieden wird, betrifft den Alltag aller EU-Bürger.

 

Wer ist wahlberechtigt?

In der Bundesrepublik Deutschland sind wahlberechtigt alle Deutschen, alle zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Denn wichtig ist: Jeder darf nur einmal wählen! Für die Wahlteilnahme in Deutschland muss man in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Kommune eingetragen sein, in der man in Deutschland seinen Wohnsitz hat.  Nach erfolgter Eintragung erhält die Person dann zukünftig seine Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.

 

Wählerverzeichnis

Wahlberechtigte Deutsche sind von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen, wenn sie am 28. April 2024  (42. Tag vor der Wahl) für eine Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind. Gleiches gilt für wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. In Deutschland lebende Bürger aus anderen EU-Ländern, die bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, sind dort nach wie vor aufgeführt, sofern sie nicht zwischenzeitlich auf Antrag oder wegen Fortzugs aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden.

Wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können aufgrund eines förmlichen Antrages in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21.Tag vor der Wahl) bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat, eingereicht werden. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Wer in den nächsten Tagen keine Post mit Wahlunterlagen zur Europawahl aus seinem Rathaus erhält, sollte dort anrufen oder hingehen: Von Dienstag, 21. Mai bis  einschließlich Donnerstag, 24. Mai können die Wählerverzeichnisse während der Öffnungszeiten der Rathäuser eingesehen werden. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme können Sie in allen Amtssprachen der EU unterwww.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany  einsehen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme auf dem äußerst langen Stimmzettel – 34 zugelassene Parteien und politische Vereinigungen stehen zur Wahl, aber keine Einzelpersonen. Bis zu zehn Kandidaten dürfen von einer Partei dort genannt werden. Die Reihenfolge der Kandidaten haben die Parteien festgelegt.

 

Repräsentative Wahlstatistik

Wie bei den letzten Europawahlen wird wiederum eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Kreis Paderborn werden insgesamt sechs Wahlbezirke in die Wahlstatistik für die Urnenwahl (ein Wahlbezirk in Salzkotten sowie drei Wahlbezirke in Paderborn) und insgesamt zwei Briefwahlbezirke jeweils einer in Paderborn und Salzkotten mit einbezogen. Die Festlegung erfolgte durch das statistische Landesamt NRW.

Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer bzw. divers oder ohne Angabe im Geburtenregister). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden. In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach jeweils sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.

 

Briefwahl

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Zeit hat, muss natürlich nicht auf die Wahl verzichten. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden können online die Briefwahlunterlagen angefordert werden bzw. auf den Wahlbenachrichtigungen ist ein entsprechender QR-Code abgedruckt. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte direkt mit seinem Personalausweis in das Rathaus an seinem Wohnsitz gehen und sich dort gleich vor Ort die Unterlagen geben lassen und sein Kreuz setzen.

Wer seine Wahlunterlagen per Post verschickt, sollte mindestens zwei Tage für den Postweg einplanen. Wer spät dran ist, sollte daher den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 18 Uhr noch am Wahltag, dem 9. Juni, möglich.

 

Krankheit und verlorene Wahlbenachrichtigung

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person mit dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 18 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht findet, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal wird der Stimmzettel ausgehändigt, sofern der Name auch im Wählerverzeichnis steht.

 

Zahlen

Wahlberechtigte im Kreis Paderborn Stadt 28.04.2024:

                                          2019                   2024

Altenbeken:                       7.174                7.133

Bad Lippspringe:           12.460              13.100

Bad Wünnenberg:           9.475                 9.778

Borchen:                         10.576                10.759

Büren:                             16.515                 16.650

Delbrück:                        23.677                24.656

Hövelhof:                        12.630                13.120

Lichtenau:                        8.625                 8.684

Paderborn:                    111.598                114.312

Salzkotten:                     19.278                19.838

Insgesamt               232.008             238.030   

   

Anzahl der wahlberechtigen EU-Ausländer (in oben stehenden Zahlen enthalten)

                                          2019                   2024

Altenbeken                        16                         9

Bad Lippspringe                23                      12

Bad Wünnenberg             9                           5

Borchen                             21                      16

Büren                                 19                      15

Delbrück                            33                      29

Hövelhof                            31                      21

Lichtenau                           13                      15

Paderborn                       296                     205

Salzkotten                          30                      31

insgesamt                         491                    358

Alle Informationen finden Sie auch auf der Kreishomepage unter www.kreis-paderborn.de.

 

Quelle: Kreis Paderborn (krpb)