Geflügelpest an der Grenze zum Kreis Paderborn nachgewiesen
Meldung vom 25. Oktober 2022,
Allgemein
Weiterer Geflügelpest-Fall im Kreis Gütersloh.
Nach dem amtlichen nachgewiesenen Geflügelpest-Fall in Riebtberg-Varensell gibt es nun im Kreis Gütersloh einen zweiten Fall, dieses Mal in Verl. Wie beim ersten Fall auch liegen Teil des Kreises Paderborn in der Überwachungszone. Hier gelten verschiedene Regelungen.
Im Kreis Gütersloh ist ein weiterer Fall der Geflügelpest amtlich durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen worden. Nach dem Fall in Rietberg-Varensell betrifft dies nun einen Betrieb in Verl. Rund um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Gütersloh wurde eine Drei-Kilometer-Schutzzone festgelegt, sowie mit zehn Kilometern Radius eine Überwachungszone. Der größere Radius tangiert wieder den Kreis Paderborn.
In der Überwachungszone liegt nun die Gemeinde Hövelhof. Von der Überwachungszone des ersten Falls waren Stadtteile Delbrücks und Hövelhofs betroffen. Den genauen Verlauf der Zonen finden Sie auf einer interaktiven Karte, die auf der Kreishomepage verlinkt ist. Hier können Betroffene genau einsehen, ob sie von den Restriktionen betroffen ist. U.a. darf Geflügel nicht transportiert werden. Ausführliche finden Sie in der Allgemeinverfügung, die ebenfalls auf der Kreishomepage zu finden ist.
Wie der Geflügelpesterreger übertragen wird
Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.
Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.
Wie Landwirte und Hobbygeflügelhalter ihre Bestände schützen können
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.
Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. „Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu vermeiden“, betont Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Anzeichen der Geflügelpest
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.
Sollten die Tiere Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu melden.
Meldung von verendeten Wildvögeln
Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251 3083952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 76760.