Schöffenwahl steht bevor

Die Gemeinde Schlangen muss für das Schöffenamt in den Strafkammern des Landgerichts Detmold und in den gemeinsamen Schöffengerichten im Landgerichtsbezirk Detmold zeitnah eine Liste von Kandidaten aufstellen. 

Nur Deutsche zwischen 25 und 75 Jahren sind dazu befähigt, Schöffe zu werden. Bei Ausübung wirkt man in der Verhandlung im selben Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit, benötigt allerdings keine juristische Vorerfahrung. 

Für das verantwortungsvolle Ehrenamt sollte man bestenfalls klug, rechtlich denkend, unvoreingenommen, empathisch, sozial und vorurteilsfrei sein sowie schon bestehendes Wissen über Grundlagen von Strafverfahren, Gerechtigkeitssinn und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. 

Bei Interesse kann man sich noch bis zum 31. März im Bürgerbüro bei Frau Scholz am Kirchplatz 6 melden.