Keinen Müll verbrennen!

Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmählich entstehenden Haufen erkennen.

Leider zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen dazu genutzt wird, illegale Müllverbrennungen durchzuführen. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen.
Die städtischen Feuerwehren, das Amt für Umweltschutz und Grünflächen sowie das Ordnungsamt weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen haben.

Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört beispielsweise auch, dass zu Gebäuden und Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten ist. Es darf kein stärkerer Funkenflug entstehen und das Feuer muss ständig (bis zum Erlöschen der Glut) von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden.

In den Feuern verbrennen zudem – je nach Lagerdauer des Brennmaterials – oft zahlreiche Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abbrennens der Haufen aufgeschichtet werden. Weiterhin sollten bereits länger liegende Haufen umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht.

Im beschriebenen Sinne sollten alle darauf achten, dass Osterfeuer ihren Ursprung entsprechend abgebrannt werden. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen.

Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn weist darauf hin, das Osterfeuer im Stadtgebiet bis spätestens zwei Wochen vor Ostern anzumelden sind. Die Möglichkeit der Online-Anmeldung unter dem Link www.paderborn.de/Osterfeuer kann dazu genutzt werden.
Bei telefonischen Anmeldungen stehen die Rufnummer 05251 – 8812299 und für Anmeldungen per E-Mail die Mailadresse tscmail@paderborn.de zur Verfügung.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen vor Ort durchführen. Aus diesen Grund ist die Anmeldefrist bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin unbedingt einzuhalten.

Bei festgestellten Verstößen kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder das Feuer untersagt werden.

 

Geplante Osterfeuer müssen bis spätestens zwei Wochen vorher bei der Stadt Paderborn angemeldet werden. Bildrechte: Foto by Pixabay