Stadtentwässerungsbetrieb (STEB) informiert zur Abwassergebührenerhöhung 2024.

Die Kalkulation von Benutzungsgebühren wie zum Beispiel der Abwassergebühr erfolgt in NRW nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Demnach hat die Summe der kalkulierten Abwassergebühren die voraussichtlichen Kosten für den Betrieb der gesamten öffentlichen Abwasseranlage zu decken. Das mehr als 1.000 Kilometer lange Kanalnetz mit seinen zahlreichen Pump- und Sonderbauwerken sowie die Kläranlage in Paderborn-Sande, in der jährlich rund 15.000.000 Kubikmeter Abwasser gereinigt werden, sind die wesentlichen Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage in Paderborn.

Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Paderborn hat der STEB nach der Eigenbetriebsverordnung NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, in welchem diese Kosten in verschiedenen Teilplänen im Voraus kalkuliert werden. Der Vermögensplan des STEB für das Jahr 2024 hat beispielsweise ein Volumen von rund 40,3 Mio. Euro. Darin enthalten sind unter anderem mehr als 20 Mio. Euro für Investitionen in das Kanalnetz, die Kläranlage sowie in den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen vorgesehen, um den Substanzwert der öffentlichen Abwasseranlage für die künftigen Generationen nachhaltig zu sichern.

Zur Ermittlung von Kostenüber- oder unterdeckungen werden in einer Jahresabschlussrechnung die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Auch den Umgang mit festgestellten Über- oder Unterdeckungen regelt das Kommunalabgabengesetz. Sie sind innerhalb von vier Jahren auszugleichen und bei den folgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen. Etwaige Überschüsse beispielsweise kommen auf diese Weise den Gebührenzahlenden wieder zu Gute. In den letzten Jahren hat sich jedoch eine Unterdeckung von etwa 3,7 Mio. Euro angehäuft, die nicht mehr aus Rücklagen getilgt werden kann und daher nach den geschilderten gesetzlichen Regelungen in der Gebührenkalkulation der Folgejahre auszugleichen ist.

Wesentliche Gründe für die Unterdeckungen sind zum einen ein aus ökologischer Sicht erfreulich geringerer Wasserverbrauch und zum anderen die inflationsbedingt gestiegenen Kosten insbesondere für Personal, Energie und Materialien. Das führt in der Konsequenz leider dazu, dass die in der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz aufgeführten Gebühren angepasst werden müssen.

Zur Deckung der für die kanalgebundene Schmutzwasserbeseitigung notwendigen Kosten wird die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,51 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2024 auf 3,04 Euro pro Kubikmeter steigen müssen. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser wird von derzeit 0,69 Euro je Quadratmeter befestigter Fläche für das Jahr 2024 auf 0,89 Euro je Quadratmeter angehoben werden müssen.

Auf einen Paderborner Musterhaushalt bestehend aus 4 Personen mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 45 Kubikmetern pro Person und Jahr sowie einer versiegelten Grundstücks-fläche von 130 Quadratmetern werden im Jahr 2024 Entwässerungskosten in Höhe von 649,70 Euro zukommen. Gegenüber dem Jahr 2023 bedeutet das für den Musterhaushalt zusätzliche Kosten im Jahr 2024 von rund 118 Euro, also etwa 2,46 Euro pro Person und Monat, für die gesicherte Beseitigung des tagtäglich beispielsweise über die Toilette, Dusche und insgesamt auf den Paderborner Grundstücken anfallenden Abwassers.

Zum Vergleich: Der Bund der Steuerzahler gibt für den durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt in NRW Gesamtkosten für Abwasser im Jahr 2023 von 755 Euro an. Es ist zu erwarten, dass dieser Durchschnittswert für das Jahr 2024 deutlich steigen wird.

 

Aufgrund gestiegener Kosten muss der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB) – hier die Kläranlage in Paderborn-Sande – die Gebühren für das Abwasser und das Niederschlagswasser im kommenden Jahr erhöhen. Trotzdem liegt Paderborn damit immer noch unter dem landesweiten Durchschnitt. Bildrechte: Stadt Paderborn

Quelle: Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing