Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Herausforderungen für unseren Gemeindehaushalt sind groß, die Probleme und Risiken sind uns klar bewusst. 

Aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch in den kommenden Jahren erfolgreich sein werden. In den letzten Jahren konnten wir unseren Gemeindehaushalt vor der Haushaltssicherung bewahren, weil es möglich war, die Corona bedingten Ausgaben und die fehlenden Einnahmen zu isolieren. Dies ist nun nicht mehr möglich. 

Es bleibt bei der Feststellung aus dem letzten Jahr: Das Land muss den Kommunen zusätzliches Geld für ihre Finanzausstattung zur Verfügung stellen. Leider ist bisher nichts passiert. Ministerpräsident Wüst müsste eigentlich besorgt sein, aber das würde wohl nicht zu den vielen schönen Wohlfühlfotos von ihm passen. Der Streit über den Kreishaushalt zwischen der Kreisverwaltung und den lippischen Bürgermeistern war nicht ohne Grund so heftig. 

Der Städte- und Gemeindebund weist mit Nachdruck darauf hin, dass die im Dezember 2023 beschlossenen Änderungen des Gemeindehaushaltsrechts lediglich dazu dienen, auch in Krisenzeiten einen gesetzmäßigen Haushalt zu gewährleisten. Diese sind aber keine grundsätzliche Lösung für die systematische Unterfinanzierung der Kommunen in NRW. 

Wir haben die Pflicht, das Beste aus unserer Haushaltslage zu machen und nicht zu jammern. 

Um den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden, sind Kreditaufnahmen unumgänglich. Die Investitionspauschale in Höhe von etwas über 1,1 Mio. Euro ist neben der Schul- und Sportpauschale eine zentrale Einnahmequelle, reicht aber nicht aus. 

Die Verwaltung muss personell verstärkt werden, um neue und zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können. Wir sind uns einig in den Fällen, die wir für unabdingbar halten, wie z.B. zusätzliche Hausmeister. In den Gesprächen mit der VW konnten wir aber auch erreichen, dass nicht alle Stellenwünsche in den Stellenplan aufgenommen wurden. 

Wir werden die Stellenplanung auch in Zukunft kritisch begleiten. 

Steuererhöhungen sind nie erfreulich. Eine Anpassung der Hebesätze nach fünf Jahren ist aber alternativlos. Durch unsere Vorschläge wird die Grundsteuer B etwas weniger erhöht als ursprünglich geplant. 

Wir sind überzeugt, dass unsere Maßnahmen dazu beitragen, dass die Gemeinde handlungsfähig bleibt, um die großen Herausforderungen zu meistern. Um diese Aufgaben zu leisten, sind hohe Investitionen unumgänglich. Dafür sind Steuererhöhungen notwendig. 

Ich möchte das an zwei Beispielen deutlich machen. 

Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, das freiwillige Angebot der offenen Ganztagsschule in ein verpflichtendes Angebot umzuwandeln. 

Start ist der 1. August 2026. Die Folge ist, dass unsere Grundschulen baulich erweitert werden müssen. In Schlangen ist davon die Grundschule am Sennerand betroffen. Die entsprechenden Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr vorbereitet. Für diese Investition gibt es finanzielle Unterstützung vom Bund. Die Summe von 468.000 € wird aber bei weitem nicht ausreichen. 

Leider greift hier das Konnexitätsgesetz nicht, es gilt nur im Bereich Land NRW – Kommune, nicht aber im Bereich Bund – Kommune. 

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass sich unsere beiden Grundschulen in einem guten baulichen Zustand befinden. Wir haben in Schlangen nicht die baulichen Mängel an und in Schulgebäuden, über die häufig in der Presse zu lesen ist, darauf können wir zu Recht stolz sein. Schulen in einem guten baulichen Zustand sind auch ein Standortvorteil, junge Familien achten auf so etwas. 

Die Grundschule in Schlangen hat seit Jahren eine große OGS. Das Außengelände der OGS ist jedoch aufgrund der intensiven Nutzung verbesserungsbedürftig, auch das wird in diesem Jahr auf den Weg gebracht. Die Mittel für die Instandhaltung und Ausbau unserer Schulgebäude und der Außenanlagen sind im Haushalt eingestellt. 

Als Kommune tragen wir die Verantwortung für den Zustand unserer Schulgebäude und setzen uns dafür ein, dass diese stets in einem einwandfreien Zustand sind. Das hat für uns oberste Priorität. 

Unsere Freiwillige Feuerwehr steht ebenso ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Im November 2022 haben wir einen Prüfauftrag gestellt, um zu klären, ob eine zentrale Feuerwache die Mindestanforderungen an die Hilfsfristen erfüllen kann. Hintergrund dieser Überlegung war, der vorgeschriebene Arbeitsschutz ist in keinem der 3 Feuerwehrhäuser gewährleistet. In diesem Bereich besteht ein massiver Änderungsbedarf. Deshalb die Überlegung, ob ein Neubau dies alles nicht besser löst. 

Zweifellos aber auch eine große finanzielle Herausforderung, dies betrifft allerdings alle Kommunen in NRW. 

Vollkommen unstrittig: es ist unsere Pflicht, den Arbeitsschutz unserer Feuerwehrleute umzusetzen und das werden wir auch durchziehen. Es ist bedauerlich, dass die Zuschüsse für die Dorffeuerwehren von der schwarz-grünen Landesregierung gestrichen wurden. 

Ein weiterer Blick auf unsere Investitionen. Es ist uns gelungen, Investitionen für Kohlstädt einzustellen. Die Idee, in Kohlstädt einen Mehrgenerationentreff zu errichten, wird mit Hilfe von LEADER-Mitteln geplant und umgesetzt. 

Erfreulich ist, dass in diesem Jahr erstmals Gelder aus der EEG-Umlage in den Haushalt fließen. Wir können positiv davon ausgehen, dass die Einnahmen aus dieser Quelle in den nächsten Jahren steigen werden. 

Das OVG hat am Freitag ein Urteil gesprochen. Von den 13 WEA an der Gauseköte können 7 gebaut werden, 6 fallen weg, 5 davon auf unserem kommunalen Hoheitsgebiet. 

Die Einschätzung des britischen Militärs, und auch von Frau Dr. Röder, dass die Fähigkeit der NATO von den gefühlt 5 qkm Luftraum über dem Schlänger Gebiet abhängen, teilen wir nicht. 

Das bedeutet für uns als Kommune über die Jahre betrachtet, einen Einnahmeverlust von mindestens 10 Millionen Euro. Nun geht das Verfahren noch einmal los. 

Sehr auffällig die Einlassungen von Frau Dr. Röder im Westfälischen Volksblatt. 

Die deutlich ablehnenden Äußerungen der Behördenleiterin, Frau Dr. Röder, lassen mich an einem weiterhin objektiv geführten Verfahren zweifeln. 

Obwohl unsere Ausgleichsrücklage und unsere allgemeine Rücklage nicht üppig ausgestattet sind, werden wir die anstehenden großen Aufgaben finanzieren können und müssen. 

Wir gestalten eine solide Haushaltspolitik und tätigen notwendige Investitionen. Die Schuldenbremse ist in den kommunalen Haushalten quasi gesetzlich verankert. Es müssen klare Entscheidungen getroffen werden, um zukünftige Ausgaben zu tätigen und dem steigenden Sanierungsbedarf gerecht zu werden. 

Ein Wort noch zur Schuldenbremse. 

Bereits 1969 – unter Bundeskanzler Kiesinger, Finanzminister Strauß und Wirtschaftsminister Schiller – wurde eine Schuldenregel ins Grundgesetz aufgenommen. Danach durfte eine Bundesregierung jedes Jahr so viele Kredite aufnehmen, wie sie für Investitionen ausgab. Die Politik hatte also noch Spielraum. Etwas vergleichbares würde auch den Kommunen helfen. 

Die SPD-Fraktion wird dem Haushalt 2024 zustimmen. Wir haben Einsparungen erreicht und können trotzdem Investitionen planen. Die bewilligten Mittel werden selbstverständlich sparsam eingesetzt, um das geplante Defizit am Ende des Jahres zu reduzieren. 

Abschließend möchte ich mich bei Frau Dubbel und ihrem Team für die Aufstellung des Haushalts in dieser schwierigen Zeit herzlich bedanken. 

Mein Dank gilt auch der gesamten Verwaltung für ihre Arbeit im vergangenen Jahr. 

 

(Es gilt das gesprochene Wort) 

Michael Zans (Fraktionsvorsitzender SPD) 

 

Quelle: SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Schlangen