Die Verbraucherzentrale NRW informiert am 20. März im Bürgerhaus u.a. über neue Förderprogramme und die aktuelle Gesetzeslage.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, hat über Monate für viele Diskussionen und Interpretationen in der Bevölkerung gesorgt. Viele Menschen waren und sind verunsichert oder irritiert, was auf den Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter zukommt. Das Gesetz ist nun verabschiedet und die Rahmenbedingungen stehen fest. Aber war das jetzt alles, was auf die Menschen zukommt? Oder gibt es über dies weitere Regelungen und Rahmenbedingungen, die man für sein Haus oder seine Wohnung beachten muss?

 

Die Veranstaltung ist angepasst an die Gesetzeslage und die Förderbestimmungen für 2024

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW lädt die Gemeinde Schlangen die Bürgerinnen und Bürger erneut zu einer Informationsveranstaltung in das Schlänger Bürgerhaus ein. Dort wird Energieberater Matthias Ansbach die aktuelle Gesetzeslage, sowie die daraus resultierenden Anforderungen erläutern. Ein Ausblick auf weitere Änderungen, die in den nächsten Jahren auf bundes- und europäischer Ebene anstehen, ist ebenfalls vorgesehen.

Darüber hinaus wird Matthias Ansbach auch über geplante Änderungen im Bereich der Fördermittel für energetische Gebäudesanierungen sprechen und erläutern, wie diese aktuell aussehen und was sich voraussichtlich ändern wird.

 

Die Veranstaltung am Mittwoch, 20. März 2024, ist kostenfrei und beginnt um 19 Uhr im Bürgerhaus. Es ist bereits die fünfte Veranstaltung der Reihe „Zukunftsfähige Energieversorgung im Eigenheim“.

 

Quelle: Gemeinde Schlangen