Aufsichtsratsvorsitzender und Geschäftsführer des PaderSprinters äußern sich. 

Vor dem Arbeitsgericht Paderborn ist die Klage einer Arbeitnehmerin gegen den PaderSprinter auf Schadensersatz anhängig. Dem PaderSprinter wird darin vorgeworfen, die Klägerin habe sich über eine sexuelle Belästigung beschwert und die Unternehmensleitung sei in diesem Zusammenhang ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.

Der Geschäftsführer des Padersprinters, Oliver Eikenberg, sowie der Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeister der Stadt Paderborn, Michael Dreier, äußern sich gemeinsam und übereinstimmend zu diesem Verfahren in der Weise, dass der PaderSprinter als Arbeitgeber den unterbreiteten Vorwürfen der Arbeitnehmerin jeweils ordnungsgemäß und sorgfältig nachgegangen ist. Das Thema sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz ist sehr ernst zu nehmen. Etwaige auch nur geringste Verstöße können nicht geduldet werden und werden auch nicht geduldet. Insoweit sind die Leitung des PaderSprinters und deren Aufsichtsorgane sich ihrer Verantwortung bewusst.

Weitere Einzelheiten zu dem Inhalt des Verfahrens können vor seinem Abschluss bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen im Interesse der beteiligten Personen – auch der Klägerin selbst – durch den Arbeitgeber nicht veröffentlicht werden.