Das Schiedsamt in der Gemeinde Schlangen ist neu zu besetzen.  Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich bis zum 10.02.2023 bewerben. 

 

 Vorkenntnisse? 

 Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind: gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 

Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen. 

 

Wie wird man Schiedsperson? 

Der Rat der Gemeinde Schlangen wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.  Bewerben Sie sich bis zum 10.02.2023 bei der Gemeinde Schlangen, FB Ordnung und Soziales, Kirchplatz 6, 33189 Schlangen. Gerne auch zunächst als email an ordnung@gemeinde-schlangen.de. Die gewählte Schiedsperson tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist. 

 

Möchten Sie noch mehr Informationen? 

Schreiben Sie an ordnung@gemeinde-schlangen.de oder rufen Sie an unter 05252/981130 – Ansprechpartnerin: Claudia Weichert