Die Gemeinde Schlangen beteiligt sich an landesweiter Aktion. Plakate weisen auf die nötigen Abstände beim Überholen von Radfahrenden hin.

Abstand halten! Das gehört seit 2020 für Autofahrer gegenüber Radfahrenden nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit seinem PKW Radfahrende überholt, muss innerorts 1,50 und außerorts 2 Meter Abstand halten. Um diese Regelung bekannter zu machen, werden auf Initiative der Landesverkehrswacht NRW in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag, NRW-weit 4.200 Plakate aufgehängt. Die Gemeinde Schlangen beteiligt sich an der Aktion für mehr Verkehrssicherheit.

Ab Anfang August hängen auch in Schlangen, Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck die Plakate der Verkehrswacht. „Die Sicherheit der Radfahrenden liegt uns besonders am Herzen. Der ausreichende Abstand beim Überholen ist dabei ein Schlüssel für Verkehrssicherheit. Hier ist die Rücksicht der Autofahrenden gefragt“, so Bürgermeister Marcus Püster. 

„Wer selbst viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß, wie oft der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird“, so Klimaschutzmanager Henning Schwarze, der sich in der Verwaltung auch um das Thema Mobilität kümmert. Diese brenzligen Situationen gilt es zu vermeiden und daher ist Aufklärung, wie durch die Plakataktion, wichtig. „Nicht umsonst wurde bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung diese Abstandsregelung eingeführt“, so Claudia Weichert vom Fachbereich Ordnung und Soziales. „Der entsprechende Paragraph beziehe sich im Übrigen nicht nur auf den Mindestabstand, den Autofahrende zu Radfahrenden, sondern auch zu Fußgängerinnen und Fußgängern, sowie zu anderen einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern halten sollen“, ergänzt Claudia Weichert.

Weniger als den vorgeschriebenen Abstand zu halten, ist keine Option. Wenn die Straße es nicht zulässt, darf man als Autofahrer nicht überholen, da ist die Regelung eindeutig. Und Innerorts gibt es noch weitere Ausnahmen:  Sind beispielsweise Kinder mit auf dem Rad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss sogar innerorts 2 Meter Abstand eingehalten werden. Dies soll insbesondere schwache und schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende besonders schützen.

Bürgermeister Marcus Püster: „Im Rahmen der Mobilitätswende können wir nur dann die Menschen zur vermehrten Nutzung des Rads bewegen, wenn sich Radfahrende auch im fließenden Verkehr sicher fühlen. Hierfür ist insbesondere die Abstandsregel von 1,5 m von besonderer Bedeutung und wir als Gemeinde möchten dabei für Toleranz unter den Verkehrsteilnehmenden werben.“

 

Bildunterschrift: Bürgermeister Marcus Püster und Andrea Müller, Fachbereich Ordnung und Soziales, werben für ein faires Miteinander der Verkehrsteilnehmenden und für ausreichend Abstand zu Radfahrenden

Quelle: Gemeinde Schlangen